Verbrauchsgebühr |
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netto |
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brutto |
2,95 €/m³ |
3,16 €/m³ |
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Anschlussbeitrag |
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entfällt |
Die Trinkwassergebühren sind in der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Wasserversorgung geregelt. Alle Trinkwassergebühren sind mehrwertsteuerpflichtig. Es gilt z. Z. der Steuersatz von 7 v. H., da Trinkwasser ein Lebensmittel ist. |