Beispiel Anschluss Trinkwasser                                                                                                                                      

    1. Empfang des Antrages auf Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung des ZVWAB - INSEL USEDOM - (persönliche Post), nach formloser Antragsstellung mit Grundstücksinfo und Lageplan.
    2. Kontrolle auf Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen (2 Lagepläne, Lage des Grundstücks -Kartasterauszug-, Wasserbedarf, Sammeldurchfluss und Spritzdurchfluss) danach Bearbeitung durch den Zweckverband
    3. Auf Grundlage der vollständigen Unterlagen erteilt der Zweckverband einem zugelassenen Baubetrieb den Auftrag zur Errichtung des Trinkwassergrundstücksanschlusses bis zur Grundstücksgrenze.
    4. Der Antragsteller muss dem Zweckverband mitteilen, ob dieser Grundstücksanschluss im Vorfeld als Bauwasseranschluss (Vorauszahlung pro Bauwasserzähler/-kasten 300,00 € und Miete 1,07 €/Tag (brutto) genutzt werden soll.
    5. Nach Fertigstellung des Trinkwasseranschlusses durch den Zweckverband berechnet der Zweckverband seine einmalige Kostenerstattung für den Trinkwassergrundstücksanschluss und in Folge für die laufenden Betriebskosten (Grundgebühr + Verbrauchergebühr).
    6. Die Installation des Trinkwasserhausanschlusses auf dem Grundstück von der Grundstücksgrenze bis zum Hauswirtschaftsraum ist direkt vom Antragsteller an einer autorisierte Fachfirma (siehe zugelassenes Installateurverzeichnis) zu erteilen.
    7. Die Installation der Trinkwasserleitungen im Haus ist durch einen zugelassenen Installationsbetrieb durchzuführen.
    8. Danach erfolgt die Abnahme der Installation und ein Mitarbeiter des Zweckverbandes setzt den Wasserzähler.

 

Verzeichnis der zugelassenen Firmen für die Trinkwasserinstallation     Ansehen